Eberhard Weber

Eberhard Weber


1975 erfolgte der Eintritt in die Finanzverwaltung. Nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule für Finanzen NW tätig im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung bis 1980. Nach anschließendem Studium der Rechtswissenschaft erfolgte 1989 der Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens.

Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1990, seit 1992 zugleich als Fachanwalt für Steuerrecht.

Seit Gründung der Sozietät in der Niederlassung Bonn insbesondere tätig in der anwaltlichen und gestaltenden Beratung von Unternehmen, im Bereich der zivil- und steuerrechtlichen Wahrung wirtschaftlicher Interessen unserer Mandanten, aber auch in der steuer- und strafprozessualen Vertretung. Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und Mitglied im Arbeitskreis Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein.

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte in der Partnerschaft liegen im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie des Erb- und Erbschaftsteuerrechts.